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    • Lisbeth Rustler, SPD, Landtag NRW
    • Dr. Ingo Wolf, FDP, MdL
    • Harald Uphoff, Bündnis90/Die Grünen Bundestagsfraktion
    • Brunert-Jetter, CDU, Landtag NRW
    • Gisela Piltz, FDP, Landtag NRW
    • Bündnis90/Die Grünen
    • Dirk Niebel, FDP

    Information für andere Tier- u. Hundefreunde.

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    pastarchivesSicherlich unterliegt die Hundesteuer der kommunalen Steuerhoheit, dem
    kommunalen Steuerfindungsrecht und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
    Sie ist weder eine Länder- noch eine Bundessteuer. Dessen war ich mir auch bewußt.
    Allerdings bin ich hier der Auffassung, daß bei der Hundesteuer dennoch
    der Landes- u. Bundesgesetzgeber von der Bevölkerung angegangen und damit
    konfrontiert werden sollte, weil nicht wir Bürger, sondern lediglich der
    Bund und die Länder den nötigen Druck auf die Kommunen herbeiführen können
    und vor allem der Landesgesetzgeber mittels Einbringung eines
    Gesetzentwurfes im Landtag eine hierzu notwenige Änderung des kommunalen
    Abgabegesetzes anregen und in die Wege leiten kann.
    Schweden hat es uns auf diese Weise vorgemacht, indem der Druck auf die
    Länder von ganz oben kam und die Hundesteuer somit seit April 1995 auch in
    Schweden nicht mehr existiert.
    Ein entsprechender Antrag hat in den letzten Tagen die Landes FDP von NRW
    (FDP Fraktionsvorsitzender Dr. Ingo Wolf (MdL.) im Düsseldorfer Landtag
    eingereicht mit dem Ziel einer Änderung des kommunalen Abgabegesetzes
    durch den Landesgesetzgeber zur Abschaffung der Hundesteuer für die Kommunen in
    NRW.
    Der Antrag wurde mir mittlerweile von der FDP Landesgeschäftsstelle NRW
    zugeleitet, zu meiner Kenntnisnahme.
    Erfreulicherweise hat auch ein Bundespolitiker, der tierschutzpolitische
    Sprecher der Bundestagsfraktion SPD Dr.med.vet. Prießmeyer, sich über die
    Medien öffentlich für eine Abschaffung der Hundesteuer auch in Deutschland
    ausgesprochen. Mit Dr. Prießmeyer stehe ich im Kontakt.
    Vor zwei Wochen hat der Ulmer Kommunalpolitiker (CDU) und Stadtrat Dr.med.
    Roth sich öffentlich im SWR-Fernsehen gegen die Hundesteuer ausgesprochen.
    Dr. Roth gehört unserer Bürgerinitiative an.
    Von allen 16 Bundesländern ist -mit Ausnaheme von 5 Ländern- die
    Besteuerung für Hundehaltung für die Kommunen eine freiwillige Kannsteuer
    von deren Erhebung die Kommunen auch verzichten dürfen.
    Die Ausnahme davon allerdings bilden das Saarland, Baden-Württemberg und
    die 3 Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin.
    In diesen 5 genannten Bundesländern verpflichtet der Landesgesetzgeber,
    unter Berücksichtigung fiskalischer Interessen von Kommunen und Gemeinden,
    die Kommunen per Landesgesetz dazu Hundehaltung zu besteuern.
    So war es z.B. möglich, daß die Stadt Eschborn in Hessen zum 1.Januar 1999
    die Hundesteuer ganz abgeschafft hat. Oder die Gemeinde Kreuzbruch in
    Brandenburg hat ebenso 1999 die Hundesteuer abgeschafft.
    So gibt es auch einige kleine Gemeinden in Bayern, die auf eine
    Hundesteuer verzichten. Aufgrund der zu geringen Einwohnerzahl würde der
    Verwaltungsaufwand den Einnahmenutzen aus der Hundesteuer bei weitem
    übersteigen.
    Mein bester Verbündeter im Kampf gegen die Hundesteuer war der Kölner
    Rechtsanwalt Friedhelm Balsam, Leiter des Kölner Konrad-Adenauer-
    Tierschutzvereins.
    Leider ist RA Balsam im Mai 1998 wegen Krebs verstorben. Er wollte im
    Oktober desselben Jahres mit mir nach Bonn zu Prof. Erbel um die nötigen
    Strategien, Prozeßtaktik u. Vorhaben noch zu erörtern.
    Er wollte zusammen mit unserer Bürgerinitiative in meinem Bundesland
    Baden-Württemberg (Oberverwaltungsgericht Stuttgart) den Rechtsstreit
    gegen die Hundesteuer als Normenkontrollklage über den baden-württembergischen
    Verwaltungsgerichthof in Mannheim und dem BVerwG, damals noch in Berlin,
    nach Karlsruhe zum BVerfG tragen unter der Mandatsführung des
    Staatsrechtlers Prof.Dr.jur. G. Erbel, Universität Bonn.
    Noch zu Ihrer Information:
    RA Balsam wollte schwerpunktmäßig gegen die Rechtfertigung der Hundesteuer
    als "Aufwandsteuer" durch die Instanzen klagen, zumal Aufwandsteuern
    lediglich auf Sachen, jedoch nicht auf Mitgeschöpfe anknüpfbar sind.
    Und der Hund war ja bekanntermaßen bis zum Herbst 1990 in der Deutschen
    Rechtssprechung juristisch als Sache behandelt, leider.
    Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes §90a BGB vom Sept.1990 und dem
    neuen Art.20a GG vom Oktober 1994 kommt somit dem Hund eine rechtliche
    Besserstellung in der Rechtssprechung zu und gilt seither nicht mehr als
    Sache, sondern die juristische Anerkennung als ein leidensfähiges
    Mitgeschöpf, für dessen Wohlergehen der Mensch Verantwortung trägt.
    Und RA Balsam vertrat die Auffassung, daß durch die rechtliche
    Besserstellung des Hundes in der Deutschen Rechtssprechung eine
    Aufwandsteuer somit ihre Berechtigung verloren hat.
    Die Hundesteuer wird als sogenannte Aufwandsteuer erhoben. Man
    rechtfertigt
    sie mit der Erwägung daß der, der sich einen Hund kaufen, leisten und ihn
    unterhalten kann, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    besitzt die sich zur Besteuerung geradezu anbietet. Das heißt, wer einen Hund hält
    betreibt finanziellen Aufwand der über den notwendigen Aufwand zum eigenen
    Lebensunterhalt hinausgeht. Wer jedoch solchen Aufwand betreibt der kann
    auch Steuern zahlen. Leider so auch die Auffassung des BVerwG. Berlin in
    seiner Urteilsbegründung im Jahre 1978, als der Hund vor dem Gesetz noch
    als
    "Sache" galt.
    Hierzu ein kleiner Auszug aus dem Rechtsgutachten von Staatsrechtler
    Prof.Dr.jur. G. Erbel:
    Die Hundesteuer ist nicht als Aufwandsteuer qualifizierbar und somit
    finanzverfassungswidrig. Am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung
    der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (§ 90a BGB) und dem neuen
    Art.20a GG vom Herbst 1994 in Kraft getreten. Dieses geht von der im
    Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, daß das Tier (Hund) ein
    Mitgeschöpf des Menschen und somit ein schmerzempfindendes, leidensfähiges
    Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zu Schutz und Fürsorge
    verpflichtet ist.
    Dieser Grundgedanke soll innerhalb der >> gesamten Rechtsordnung <<
    gelten. Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient besondere Beachtung.
    Nach ier vertretener Auffassung ist es danach nicht mehr möglich, maßlose
    Hundesteuersätze zu beschließen mit der Folge, daß viele Bürger ihren Hund
    abschaffen müssen weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen
    können. Der Hund der abgeschafft wird leidet "Mensch und Tier leiden".
    Die Besteuerung einer Hundehaltung mit unsozialen und progressiven
    Steuersätzen findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des
    Tieres !
    Somit sind auch Hunde dem Begriff der "Sache" entrückt und rechtlich nicht
    mehr geeignet, um an sie eine "Aufwandsteuer" anzuknüpfen.
    Geradezu absurd ist es, die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    des undehalters daraus abzuleiten, daß er für die Folgekosten und den
    Unterhalt des Tieres aufkommen kann. Der Hundehalter, der seinem Tier die
    ordnungsgemäße Grundversorgung angedeihen läßt, erfüllt zugleich eine
    sittliche und tierschutzgesetzliche Pflicht. Gehört er zu den Leuten mit
    mittlerem bis kleinem Einkommen, so wird er diese -als tierliebem
    Menschen ür ihn selbstverständliche- Pflicht oft unter Einsparungen an anderen
    Stellen des privaten Haushaltes erfüllen. Hier ist die Tierhaltung dann
    gerade nicht Ausdruck eines gut gefüllten Geldbeutels, sondern im
    Gegenteil, Zeichen persönlicher -aus Tierliebe geborener- Opferbereitschaft.
    Dies zum Thema Aufwandsteuer.
    Der andere von Ihnen im Schreiben erwähnte Rechtfertigungspunkt einer
    Hundesteuererhebung: Mit der Hundesteuer soll die Anzahl der Hunde
    eingedämmt werden, kann nicht zum Zuge kommen und ist als heuchlerisches
    Alibiargument der Politiker zu entlarven, weil insbesondere gerade die
    Länder Europas die Hundesteuer abschafften, welche ein weitaus größeres
    Hundeaufkommen haben, als dies in Deutschland der Fall ist.
    Die BR-Deutschland liegt im Hundeaufkommen (mit 4,5 Millionen Hunde)
    europaweit -pro Kopf gerechnet- zusammen mit Norwegen an drittletzter
    Stelle. Lediglich die Schweiz und Griechenland haben noch weniger Hunde
    als Deutschland.
    Von einer Hundeplage in Deutschland kann somit keine Rede sein, die eine
    Eindämmungssteuer rechtfertigen würde.
    Also Sie sehen, Jeder Bürger dieses Landes der sich Hundefreund nennt und
    Hunde liebt, hat die moralische Pflicht, auch mit der Unterstützung
    unserer
    Bürgerinitiative, sich in eigener Person wehrhaft gegen die sittenwidrige
    Besteuerung für Hundehaltung zu betätigen.
    Je mehr mitmachen, desto größer die Erfolgsaussicht, daß es irgendwann mal
    endlich auch in Deutschland, wie mittlerweile schon in fast ganz Europa,
    die rechtlich umstrittenste und ungerechteste aller Steuern, die sittenwidrige
    Hundesteuer nicht mehr gibt.
    Sie ist nicht mehr zeitgemäß und hat für unser heutiges modernes
    Steuersystem und unser Land keinerlei Daseinsberechtigung mehr.


    Jörg-Peter Schweizer - ig-hund -

     

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